AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung kann der Vertragspartner mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per e-mail oder per online Einschreibeformular auf unseren Internetseiten vornehmen. In jedem Fall erhält der Vertragspartner eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung, aus deren ausschließlichem Inhalt sich unsere Leistungsverpflichtung ergibt. Die schriftliche Buchungsbestätigung gilt als rechtsverbindlich. Der Vertragspartner hat für die Verpflichtungen von Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen. Nach Rücksprache mit dem Vertragspartner ist der Veranstalter berechtigt, andere gleichwertige Leistungen zu erbringen, wenn die ursprünglich in Aussicht genommene Leistungserbringung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, bzw. aus Gründen, die die Sicherheit der Veranstaltung gefährden würden nicht erfüllt werden kann.
2. Information, Einverständniserklärungen
Der Vertragspartner informiert seine Teilnehmer über den Verlauf der Veranstaltung. Der Vertragspartner versichert, dass gegebenenfalls sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten bezüglich der Veranstaltung vorliegen.
3. Gesundheitliche Einschränkungen
Es ist unbedingt erforderlich, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Verhaltensauffälligkeiten der Teilnehmer beim Veranstalter schriftlich anzugeben.
4. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Veranstalters sind unbedingt Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung einer Anweisung hat den unwiderruflichen Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Veranstaltung zur Folge. Eine Erstattung des Kurspreises ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden des Teilnehmers selbst, anderer Teilnehmer oder Dritter, die infolge der Nichtbeachtung vom Veranstalter oder dessen Hilfskräften gegebener Anweisungen entstanden sind. Der Vertragspartner versichert, dass seine Personensorgeberechtigten sowohl unfallversichert, wie auch haftpflichtversichert sind. Wir haften nur im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die auf ein Veranstalterverschulden zurückzuführen sind. Der Veranstalter haftet für die Utensilien der Teilnehmer ebenso wenig, wie für Diebstahl und Vandalismus. Der Teilnehmer nimmt zu Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung Kleidungsstücke, Schuhe und Schmuck beschädigt oder gar kaputt gehen können. Hier übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung!
5. Pflichten des Vertragspartners
Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er auch während der Veranstaltung weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe.
Dem Vertragspartner obliegt es, besondere Ausrüstungsgegenstände auf Anraten des Veranstalters mitzubringen. Solche Ausrüstungsgegenstände sind insbesondere wetterfeste und belastungstaugliche Kleidung, sowie festes Schuhwerk.
Der Vertragspartner ist zur sorgfältigen Behandlung der leihweise zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände verpflichtet. Für etwaige Schäden oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
6. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter sorgt für die sichere Durchführung der Veranstaltung im Rahmen des Möglichen.
Sollte zur Durchführung der Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein, so ist der Veranstalter nur zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn diese Teilnehmerzahl erreicht wird und der Veranstalter auf die notwendige Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss hingewiesen hat.
7. Rücktritt durch den Kunden
Der Vertragspartner ist vor Veranstaltungsbeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgeblich für die Rücktrittserklärung ist der Eingang derselben beim Veranstalter. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse der Nachweisbarkeit schriftlich erfolgen. Tritt der Vertragspartner von der Teilnahme zurück, so ist er zur Entschädigung verpflichtet. Bei ersatzlosem Rücktritt bis 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn wird eine Rücktrittsgebühr von 20% des vereinbarten Teilnehmerbetrags fällig. Bei späterem Rücktritt werden 50% und bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder bei Nicht-Erscheinen 100% erhoben.
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Mietkosten, Leihgebühren etc., die von anderen Zulieferern aufgrund einer Veranstaltung getätigt werden, müssen immer auch bei Absagen des Vertragspartners in vollem Umfang beglichen werden. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (z.B. "Die Europäische": www.reiseversicherung.de).
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmachung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
9. Anzahlung und Restzahlung
Der Vertragspartner leistet eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bis zehn Tage nach Buchung bzw. Vertragsabschluss. Der Restbetrag ist bis Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
Soweit der Veranstalter bereit und in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mängelfrei zu erbringen und dem Vertragspartner kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, kann der Vertragspartner ohne vollständige Bezahlung nicht die Inanspruchnahme der Leistungen fordern. Des weiteren muss sich der Veranstalter vorbehalten, die Anmeldung als nichtig anzusehen, wenn die erforderlichen Anzahlungen bzw. Restzahlungen nicht rechtzeitig eingegangen sind.